Lerntherapie

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Jedes Kind ist anders und verfügt über unterschiedliche Lernvoraussetzungen- daher lernt auch jedes Kind unterschiedlich. Lernen hängt auch immer mit der jeweiligen Lebenssituation zusammen und in manchen Phasen des Lebens benötigt man Unterstützung und den Blick von außen.

 

Lerntherapie ist eine spezielle Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Teilleistungsschwächen. Kinder und Jugendliche mit Legasthenie, LRS, Dyskalkulie oder AD(H)S nehmen zunehmend lerntherapeutische Angebote in Anspruch.


 

Ziel der Lerntherapie ist es nicht nur, Schwächen im Bereich des Schreibens, Lesens oder Rechnens abzubauen, sondern auch, dass sich die Sichtweise Ihres Kindes zum Positiven wendet und es seine Stärken und Ressourcen bewusst wahrnimmt. Dabei orientiert sich die Förderung am aktuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes und hilft ihm schrittweise schulische Kompetenzen aufzubauen und zu verinnerlichen. Um die erreichten Fortschritte zu festigen und Lernprozesse zu automatisieren, erhält Ihr Kind für zu Hause Materialien, Arbeitsblätter und Anregungen für die Hausaufgaben.

Im ersten Gespräch lernen wir Sie und Ihr Kind kennen und machen uns ein Bild von der Situation. Daraufhin findet eine individuelle Diagnostik statt. Unterschiedliche Testverfahren helfen uns dabei, ein spezielles Förderkonzept für Ihr Kind zu entwerfen. Eine umfassende Elternberatung ist in der Lerntherapie für Ihr Kind und für Sie sehr wichtig. Sie erfahren:

 

      Die nächsten Schritte, wenn der Verdacht auf eine Lese-Rechtschreibstörung / Dyskalkulie besteht (Wer erstellt eine Diagnostik, Nachteilsausgleich in der Schule, Kostenübernahme einer Therapie)

      Wie Sie Ihrem Kind helfen können, eigene Lernroutinen und Verantwortung für seine Lernprozesse zu entwickeln

      Wie Sie einen wertschätzenden und entspannten Umgang rund um die Themen "Hausaufgaben und Lernen" gestalten können

 




Wer übernimmt Kosten?

Unter bestimmten Voraussetzungen (fachärztliches/psychotherapeutisches Gutachten) ist es möglich, dass das Jugendamt die Kosten für eine Lerntherapie übernimmt. Dies geschieht dann im Rahmen der sogenannten Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII.

 

Wenn sie wissen wollen ob ihr Kind diese Voraussetzungen erfüllt, kontaktieren sie uns gerne telefonisch oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

 

Im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes und entsprechender ärztlicher Diagnose kann auch eine ergotherapeutische Behandlung bei schulischen Problemen sinnvoll sein. Hier werden Konzentration und Wahrnehmungsverarbeitung trainiert- Probleme, welche oft mit Ursache für eine LRS/ Dyskalkulie sind.